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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma SYSWE Systemtechnik Weser-Ems GmbH, Ganderkesee

 

1. Gegenstand des Vertrages

Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen aufgrund von Bestellungen, die der Besteller der Fa. SYSWE Systemtechnik Weser-Ems GmbH (Auftragnehmer) unter Bezugnahme auf diesen Vertrag erteilt.

2. Geltungsbereich

Die Vereinbarung ist Teil aller zukünftigen Verträge über Dienstleistungen zwischen dem Besteller und dem Auftragnehmer, auch wenn im Einzelfall auf diese Vereinbarung nicht gesondert Bezug genommen wird.

3. Ausführung der Dienstleistung

3.1. Die Dienstleistungen werden nach den technischen und organisatorischen Gegebenheiten und Erfordernissen an dem vom Besteller bestimmten Ort durchgeführt.

3.2. Der Auftragnehmer stellt, soweit nicht anders vereinbart, die benötigten Maschinen, Geräte, Prüfinstrumente, Materialien usw. zur Verfügung.

3.3. Der Besteller stellt, soweit zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlich, Strom, Gas oder Wasser unentgeltlich zur Verfügung. Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter haben auf einen sparsamen Verbrauch zu achten.

3.4. Sofern der Besteller eine Person bestimmt, die zur Vermeidung einer möglichen gegenseitigen Gefährdung die Arbeiten des Auftragnehmers, des Bestellers und eines Dritten auf einander abstimmen soll, hat diese Person Weisungsbefugnis gegenüber dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern.

4. Mitwirkung des Bestellers

4.1. Für jede unter diesem Vertrag erteilte Bestellung wird der Besteller dem Auftragnehmer eine Person benennen, die als Ansprechpartner zur Verfügung steht, für alle mit der Abwicklung der vertragsgemäßen Leistung zusammenhängenden Fragen.

4.2. Der Besteller hat nach Wiederinbetriebnahme seiner Anlagen eigenständig zu überprüfen, ob diese ihre Leistungen (z.B. Strom, Gas oder Wasser) tatsächlich ordnungsgemäß einspeisen.

5. Ausführungszeit

5.1. Termine und Fristen für die Ausführung der vereinbarten Leistung sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich als verbindlich bestätigt worden sind.

5.2. Die Frist für die Ausführung der vereinbarten Leistung beginnt nicht vor dem Tage, an dem die Übereinstimmung über den Auftrag zwischen den Parteien schriftlich vorliegt. Die Einhaltung der Termine und Fristen setzt voraus, dass der Besteller die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten vollständig und rechtzeitig erfüllt.

5.3. Fristen und Termine sind eingehalten, wenn die vereinbarten Leistungen ausgeführt worden sind. Sie gelten auch dann als eingehalten, wenn noch kleinere Nacharbeiten ausstehen, soweit die Betriebsbereitschaft der Anlage des Bestellers nicht beeinträchtigt ist.

5.4. Ist die Nichteinhaltung von Terminen und Fristen nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, nicht rechtzeitige Belieferung von Lieferanten, eine Wetterlage, die die Durchführung der Arbeiten ausschließt, zurück zu führen oder darauf, dass die Arbeiten unvorhergesehen umfangreicher als angenommen sind, verlängern sich die Fristen und Termine angemessen.

5.5. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer dem Auftragnehmer gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt unberührt.

6. Haftung, Schadenersatz

6.1. Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Etwaig von ihm verursachte Schäden hat er dem Besteller unverzüglich mitzuteilen.

6.2. Der Auftragnehmer haftet für sämtliche Schäden, die seine Mitarbeiter dem Besteller zugefügt haben. Er haftet ausdrücklich auch, für etwaiges Auswahl- und Organisationsverschulden.

6.3. Der Auftragnehmer versichert über eine Haftpflichtversicherung zu verfügen, die Schäden aus dem Vertragsverhältnis deckt. Er versichert ferner, diese Versicherung für die Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten und dies mindestens sechs Monate über das vereinbarte Vertragsende hinaus.

6.4. Für Schäden, die aus einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner Mitarbeiter herrühren, ist die Haftung für nichtvertragstypische, nichtvorhersehbare und nicht aus einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten entstehende Schäden ausgeschlossen.

6.5. Auskünfte oder Beratungen oder Handlungsempfehlungen durch den Auftragnehmer erfolgen unentgeltlich, unverbindlich und soweit gesetzlich zulässig unter vollständigem Ausschluss der Haftung des Auftragnehmers, soweit diese nicht zu den mit dem Auftragnehmer vertraglich vereinbarten Leistungen gehören.

7. Kostenvoranschläge, Preise, Zahlungsbedingungen,

7.1. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird.

7.2. Der Besteller hat das berechnete Entgelt auch dann zu entrichten, wenn es den verbindlichen Kostenvoranschlag um bis zu 20 % überschreitet und der Auftragnehmer in der Abrechnung den Grund für die Überschreitung nachvollziehbar darlegt.

7.3. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichendes vereinbart, verstehen sich alle Preise als solche in Euro.

7.4. Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Diese wird zum jeweils gültigen Satz entsprechend der gültigen steuerrechtlichen Bestimmungen hinzugerechnet.

7.5. Alle Zahlungen sind ohne jeden Abzug sofort nach Rechnungstellung frei Zahlungsstelle des Auftragnehmers zu leisten. Zahlungsfristen sind eingehalten, wenn der Auftragnehmer innerhalb der Frist über den Betrag verfügen kann.

8. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, sowie die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen. Der Besteller ist berechtigt, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes durch Sicherheitsleistung – auch durch Bürgschaft – abzuwenden.

9. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

10. Verbindlichkeit des Vertrages

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Sollte eine Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden sich die Vertragspartner unverzüglich darum bemühen, den mit der unwirksamen Regelungen erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere, rechtlich zulässige Weise zu erreichen.

11. Gerichtsstand, anwendbares Recht

Ist der Besteller Kaufmann, so ist Ganderkesee ausschließlicher Gerichtsstand. Gleiches gilt, wenn der Besteller im Zeitpunkt der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Der Besteller ist jedoch berechtigt, jedes gesetzlich zuständige Gericht anzurufen.

Ganderkesee, März 2013